Feuerzange
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Kleine Geschichte der Filmbewertung

1920 wurden die Gemeinden im Deutschen Reich dazu verpflichtet, für die gewerbliche Aufführung von “Laufbildern” - herrliches Amtsdeutsch für Kino - Vergnügungssteuer zu erheben.


 1923 wurden alle nicht gewerblichen Veranstaltungen, welche der Kunstpflege und Volksbildung dienten davon ausgenommen. Ziel dieser politischen Maßnahme war und ist es - mit Ausnahme der nationalsozialistischen Zeit - einen Anreiz zu geben, die Qualität
der Filmproduktionen zu steigern. Zuständig für diese damals so genannte “gemeinnützige Anerkennung” waren die Landesregierungen. 


 Somit kann das Jahr 1923, als Geburtsjahr der Filmbewertung angesehen werden.
1926 und 1929 gab es eine Reform der Vergnügungssteuer, in deren Umsetzung nun die eigens gegründeten Bildstellen Berlin und München zuständig wurden Filme zu bewerten. Erstmals wurden nun auch Prädikate vergeben: künstlerisch, volksbildend und Lehrfilm. Mit dem Erscheinen der Nationalsozialisten auf der politischen Bühne kommen im Jahr 1934 grundlegende Änderungen auf die Filmschaffenden zu. Zensur und Filmbewertung werden zusammengelegt und sind von nun an der Zuständigkeit des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in Berlin unterstellt, dessen oberster Dienstherr später Joseph Goebbels wurde. Zugleich erhöhte sich die Anzahl zu vergebender Prädikate: staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll, staatspolitisch wertvoll, künstlerisch wertvoll, kulturell wertvoll, volksbildend und Lehrfilm.

 

1939 wurde diese Palette nochmals erweitert. Hinzu kamen: staatspolitisch besonders wertvoll, künstlerisch besonders wertvoll, volkstümlich wertvoll und jugendwert.
Insgesamt also 10 Prädikate standen zur Verfügung. Nummer “Elf” folgte 1941 mit dem “Sonderprädikat”: Film der Nation, und 1942 mit Nummer “Zwölf” namens: anerkennenswert - sozusagen als Trostpreis.
Die Feuerzangenbowle - 1944 uraufgeführt - war einer von ca. 30% aller Filme, die während dieser Zeit überhaupt eine Prädikat erhielten. In der Rangordnung war es ein “dritter Platz”, also Bronze für einen Film, der eigentlich schon durch die Zensur gefallen war! 


 1946 kommt die Filmbewertung in der späteren Bundesrepublik wieder in die Hand der Landesregierungen. Mit Ausnahme von Nordrhein Westfalen kommen nun die Steuervergünstigungen ausschließlich der Filmwirtschaft zu Gute. In Nordrhein Westfalen wird das Geld im Verhältnis 3:1 (Filmwirtschaft : Theaterbesitzer) aufgeteilt.


 1951 wird die “Filmbewertung der Länder der Bundesrepublik Deutschland” - kurz “FBW” auf der Grundlage einer Vereinbarung der Länder gegründet. Sitz bis heute ist das Wiesbadener Schloss Biebrich. Seit dem werden nur noch zwei Prädikate vergeben: wertvoll und besonders wertvoll.

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